Hundehaftpflichtversicherung
»Keine Angst! Der tut nichts! Der will nur spielen!«
Ja, das sagen Sie alle, die tierlieben Herrchen und Frauchen. Und sind hinterher völlig von den Socken,
- wenn ihr kleiner Struppi beim Gassi Gehen ein Kaninchen entdeckt, sich dann im aufwallenden Jagdfieber von der Leine reißt und danach einen Verkehrsunfall verursacht
- ihr eigentlich ganz sanftmütiger Hund in einem ebenso harmlosen Passanten eine Bedrohung sieht und aus heiterem Himmel zubeißt
- Bello plötzlich mit einem anderen Rüden rauft, sich verbeißt und den Konkurrenten dadurch so verletzt, dass er tierärztlich behandelt werden muss
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in solchen und vergleichbaren Fällen kompromisslos: »Wird durch ein Tier pder ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.« (§ 833 BGB)
Sie sehen: Als privater Hundehalter brauchen Sie mehr als Tierliebe. Sie brauchen eine Hundehaftpflicht - Versicherung. Denn nur die reguliert jene Schäden, die aus der Tatsache herrühren, dass Hunde nun mal Tiere sind und sich nicht »vernünftig« verhalten können.
Für Sie »erschnüffle« ich die optimale Hundehaftpflicht - Versicherung – denn auch hier treten bei den Tarifen und Leistungen erhebliche Unterschiede auf.